Ergotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß SGB V und wird in der Regel von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin (Hausarzt/-ärztin oder Facharzt/-ärztin) auf einem Ergotherapierezept verordnet. Der Arzt stellt die Diagnose und wird eine Verordnung nach den gültigen Heilmittelrichtlinien ausstellen. Dabei kann der verordnende Arzt/Ärztin, je nach Krankheitsbild und Ziel, zwischen folgenden ergotherapeutischen Maßnahmen wählen:
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- Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- Motorisch-funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining
- Psychisch-funktionelle Behandlung
- Thermische Anwendung
- Hausbesuch
Ab dem 01.01.2021 ist die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft getreten. Ab sofort gelten für alle gesetzlichen versicherten Patienten neue Vordrucke für Heilmittel-Verordnungen (Muster 13). Auf der Heilmittelverordnung sind u. A. Ihre Patientendaten und ärztliche Angaben zur Art der Therapie, Behandlungseinheiten und Frequenz der Therapie pro Woche vermerkt. Damit die Heilmittelverordnung die Gültigkeit behält, muss die Therapie innerhalb von 28 Tagen ab dem Ausstellungsdatum begonnen werden.
Beispiel für ein Krankenkassenrezept:
Beispiel für ein Rezept von der Berufsgenossenschaft:
Beispiel für ein privates Rezept: