Erwachsene über 18 Jahren:
Pro Verordnung sind wir verpflichtet Ihnen 10% von den Behandlungskosten und 10,- € Verordnungsgebühr in Rechnung zu stellen. Ist eine Zuzahlungsbefreiung von der gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt worden, entfällt der Eigenanteil. Hierzu gilt der Nachweis des Befreiungsausweises von gesetzlichen Zuzahlungen.
Kinder unter 18 Jahren:
Die Krankenkassen übernehmen alle Kosten für eine ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung.
Privatversicherte und Selbstzahler:
Es wird ebenfalls eine Verordnung des behandelnden Arztes benötigt. Nach vorangegangener Honorarvereinbarung kann die gemeinsame Behandlung beginnen. Nach Rezeptabschluss wird Ihnen der vereinbarte Betrag privat in Rechnung gestellt. Wir orientieren uns dabei an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh).
Die Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden, die Höhe der Erstattung entnehmen Sie bitte Ihrem PKV-Vertrag. Bei Abschluss eines Behandlungsvertrages wird der Vertragspartner darauf hingewiesen, dass die Erstattung der Leistungen nicht oder nicht im vollen Umfang seitens der Erstattungsstellen gewährleistet ist.